Patientinnen und Patienten können sich als Selbstmelder direkt bei der Psychotherapiepraxis vorstellen.
In der gesetzlichen Krankenkasse ist Psychotherapie bei den anerkannten Therapeuten eine Kassenleistung.
In der privaten Krankenversicherung sind Patienten gebunden die Kostenübernahme mit ihrem Versicherer vorab zu klären.
In der gesetzlichen Versicherung werden die ersten sogenannten probatorischen Sitzungen pauschal von der Krankenkasse übernommen. Die weiterführende Behandlung wird nach der
diagnostischen Phase gemeinsam mit dem Therapeuten bei der Krankenkasse beantragt.
In der privaten Krankenversicherung gibt es Modelle, die sich an der gesetzlichen Versicherung orientieren. Es gibt aber auch eine Reihe anderweitiger Regelungen.
Nach der Kontaktaufnahme und vor der Beantragung einer Psychotherapie muss sich die Patientin, der Patient einem Arzt zur Untersuchung vorstellen, der zusätzlich körperliche Aspekte
beurteilt, die für die Behandlung von Relevanz sein können.
Die Gesamtdauer der Behandlung hängt von der Problematik ab. Die Therapiesitzungen finden in der Regel 1-2 Mal wöchentlich statt. Jede Sitzung dauert üblicherweise 50 Minuten.
In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie finden in der Regel regelmäßige begleitende Gespräche mit den wichtigen Bezugspersonen statt.